Absatz- und Handelsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und den Handel mit uns

1. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigung

a. Die Angebote der LLP Vemmelev ApS sind 10 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Annahme von Angeboten, die nach Ablauf der Annahmefrist bei der LLP Vemmelev ApS eingehen, ist für die LLP Vemmelev ApS nicht verbindlich, es sei denn, mit dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart.

b. Nur schriftlich bestätigte Aufträge sind für LLP verbindlich.

Mündlich vereinbarte Änderungen der Spezifikationen von Auftragsspezifikationen von Produkten oder Teilen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die LLP Vemmelev ApS.

c. Die LLP Vemmelev ApS behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an den Spezifikationen des Vertrages vorzunehmen, wenn dies ohne Unannehmlichkeiten für den Käufer möglich ist.

e. Die LLP Vemmelev ApS bemüht sich, dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung der Bestellung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Dienstleistungen zukommen zu lassen. Bestätigungen und Ablehnungen von Bestellungen bedürfen der Schriftform, um die LLP Vemmelev ApS zu binden. 

f. Der Kunde kann eine erteilte Bestellung von Produkten, Ersatzteilen oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen nicht ohne Zustimmung der LLP Vemmelev ApS ändern. |g. Wenn die Auftragsbestätigung der LLP Vemmelev ApS für Produkte, Ersatzteile oder damit zusammenhängende Dienstleistungen nicht mit der Bestellung oder dem Vertrag des Kunden übereinstimmt und der Kunde diese Bedingungen nicht akzeptieren möchte, muss der Kunde LLP  innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich darüber informieren. Andernfalls ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden.

2. Preise

a. Der Preis für Produkte, Ersatzteile und damit zusammenhängende Dienstleistungen richtet sich nach der Preisliste der LLP Vemmelev ApS, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die LLP Vemmelev ApS gültig ist, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

b. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Im Falle von Änderungen der Einkaufspreise, Materialpreise, Lohnkosten, Wechselkurse, Steuern, Zölle usw. bleibt eine Preisänderung am Tag der Lieferung vorbehalten.

3. Montage

a. Die Monteurhilfe bei der Montage wird nach den jeweils gültigen Monteur-Sätzen berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

a. Wenn der Kunde eine Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Dienstleistungen aus Gründen, die die LLP Vemmelev ApS nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig bezahlt, hat die LLP Vemmelev ApS Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung.

b. Für Sonderanfertigungen, Ersatzteile oder damit zusammenhängende Dienstleistungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: 60% des Betrages werden bei Auftragsbestätigung, 30% bei Lieferung und 10% bei Abnahme bezahlt.

5. Lieferung

a. Die LLP Vemmelev ApS liefert alle verkauften Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Dienstleistungen zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt. Die LLP Vemmelev ApS hat das Recht, vor der vereinbarten Lieferzeit zu liefern, sofern nicht anders vereinbart. 

b. Der Kunde hat alle Produkte, Ersatzteile und damit zusammenhängende Dienstleistungen bei der Lieferung zu prüfen. Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt, auf die der Kunde hinweisen möchte, ist die LLP Vemmelev ApS unverzüglich schriftlich zu informieren. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde feststellt oder hätte feststellen müssen, der LLP Vemmelev ApS nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, kann er später nicht mehr geltend gemacht werden.

c. Die Lagerung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Dienstleistungen erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte, Ersatzteile oder damit zusammenhängenden Leistungen sachgerecht und vor Beschädigung geschützt zu lagern. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die gelieferte Ware vom Zeitpunkt des Eintreffens am Lieferort bis zur Zahlung des Kaufpreises gegen Sturm-, Feuer- und Wasserschäden mindestens in Höhe des Kaufpreises versichert zu halten.